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Geschäftsbedingungen für Fremdgastronomie

Gegenstand dieser Gastronomie-Geschäftsbedingungen ist die Überlassung von Räumlichkeiten und technischen Einrichtungen zur gastronomischen Bewirtschaftung der Stadthalle Bad Blankenburg durch die Stadthalle Bad Blankenburg BGmbH ( im folgenden BGmbH) an die, im zugrundeliegenden Veranstaltungsmietvertrag als Veranstalter bezeichnete Partei ( im folgenden Veranstalter) und dessen gastronomischen Dienstleister ( im folgenden Dienstleister).
Die Bewirtschaftung der Stadthalle erfolgt exklusiv durch die BGmbH, kann jedoch auf Wunsch des Veranstalters an ein oder mehrere Gastronomieunternehmen (Dienstleister) seiner Wahl gegen Entrichtung einer Abstandszahlung des Dienstleisters an die BGmbH an diesen weitergereicht werden. Die Höhe der Abstandszahlung ist abhängig von der Veranstaltungsdauer und der Gesamtbesucherzahl (s. Anlage 1). Die BGmbH ist berechtigt eine Kaution einzufordern, die vor Veranstaltungsbeginn zu hinterlegen ist und als Anzahlung in der Schlussrechnung gegenüber dem Dienstleister Berücksichtigung findet. Ein Anspruch auf Vergabe der Bewirtschaftung besteht nicht.


§ 1
Geschäftsbeziehung

 Der Veranstalter beauftragt nach seiner Wahl ein oder mehrere Unternehmen mit der gastronomischen Versorgung während seiner Veranstaltung. Die BGmbH schließt mit dem Dienstleister einen Bewirtschaftungsvertrag und vermietet  die vom Dienstleister benötigten Räumlichkeiten und gastronomischen Einrichtungen. Nach der Veranstaltung erhält der/ die Dienstleister von der BGmbH eine Rechnung über die Abstandzahlung, Raummieten, Anmietung von gastronomischen Einrichtungen und Energieverbrauch. Er haftet gegenüber der BGmbH für alle Schäden, die in Verbindung mit der Nutzung der Mietgegenstände stehen.

§ 2 
Nutzung der Räumlichkeiten und gastronomischen Einrichtungen
  

Die anzumietenden Räumlichkeiten und gastronomischen Einrichtungen werden durch den beauftragten Mitarbeiter der BGmbH vor Veranstaltungsbeginn in einem gereinigten und technisch einwandfreien Zustand übergeben, evtl. Mängel sind durch den Dienstleister anzuzeigen und durch den beauftragten Mitarbeiter  der BGmbH zu protokollieren. Spätere Reklamationen finden bei einer eventuellen Schadensersatzforderung des Veranstalters/ Dienstleisters keine Berücksichtigung. Die Nutzung der überlassenen Räumlichkeiten und technischen Einrichtungen hat mit großer Sorgfalt zu erfolgen. Hochleistungsspülmaschine und Konvektomaten können nur unter Aufsicht des beauftragten Mitarbeiters der BGmbH genutzt werden. Der Verbrauch an Elektroenergie wird pro Theke/ Raum separat erfasst, deshalb dürfen nur die dafür zugewiesenen Steckdosen verwendet werden. Der Wasserverbrauch ist mit der Abstandszahlung abgegolten. Nach Veranstaltungsende hat durch den  Dienstleister eine Grobreinigung des genutzten Inventars zu erfolgen. Zum Rückgabezeitpunkt, der im Einzelfall im Veranstaltungs-Mietvertrag geregelt wird, werden die Räumlichkeiten und technischen Einrichtungen ebenfalls in einem gereinigten und technisch einwandfreien Zustand an den beauftragten Mitarbeiter der BGmbH übergeben. Das Reinigen der Zapfhähne und Bierleitungen obliegt dem beauftragten Mitarbeiter der BGmbH, der auch für das Führen der Schankbücher verantwortlich ist.

§ 3
Auf- und Abbau

Die Zeiten für den Auf- und Abbau werden im Veranstaltungsmietvertrag geregelt. Sie sind möglichst so zu vereinbaren, dass sie in der Kernarbeitszeit (Mo-Fr 8-15 Uhr) liegen. Abweichungen, insbesondere für Warenanlieferung, müssen mit dem beauftragten Mitarbeiter der BGmbH rechtzeitig abgestimmt werden. Treten erhöhte Arbeitszeitaufwände gegenüber dem im Veranstaltungsmietvertrag geregelten Zeiten auf, so werden diese dem Dienstleister direkt in Rechnung gestellt.
Das Herstellen/ Beseitigen von Medien-Anschlüssen zum Hausnetz (Strom, Wasser, Abwasser) erfolgt ausschließlich durch den beauftragten Mitarbeiter der BGmbH, auch beim Einsatz betriebsfremder Thekenanlagen. Hierbei gelten folgende Anschlussbedingungen: 240 V/ 16 A (für die gesamte Thekenanlage), max. 2 m Wasserschlauch-Anschlusslänge, Wasser: ½“, Abwasser: 1“ Bajonette. Werden die Anschlussbedingungen nicht eingehalten, so kann der beauftragte Mitarbeiter den Anschluss der betreffenden Thekenanlage verweigern, bis der Dienstleister auf seine Kosten die geforderten Anschlussbedingungen hergestellt hat.


§ 4
Ahndung von Verstößen
 
Verstößt ein Dienstleister gegen die Gastronomie-Geschäftsbedingungen bzw. gegen die entsprechenden Festlegungen im Veranstaltungsmietvertrag, so wird der betreffende Dienstleister verwarnt und zur Abstellung der Mängel durch die Geschäftsleitung der BGmbH oder deren Beauftragten aufgefordert. Widersetzt er sich bzw. treten mehrfach oder grobe Verstöße auf, so obliegt es der Geschäftsleitung, den betreffenden Dienstleister  von der Bewirtschaftung auszuschließen.
 
§ 5
Sonstiges

 
Sollten Teile dieser Geschäftsbedingungen nichtig sein oder rechtsunwirksam werden, so gelten die restlichen Bedingungen weiter. Die nichtigen oder rechtsunwirksamen Teile dieser Geschäftsbedingungen sollen dann so ausgelegt werden, dass im Ganzen der Sinn der Geschäftsbedingungen erhalten bleiben. Diese Geschäftsbedingungen ersetzten nicht die gesetzlichen Bestimmungen zum Führen einer Gaststätte (Gestattung, Gesundheitspass aller betroffenen Mitarbeiter und Hilfskräfte, etc.). Es wird vorausgesetzt, dass alle Dienstleister ausreichend Kenntnisse über die gesetzlichen Rahmenbedingungen haben und diese erfüllen. Erhält die Geschäftsleitung Kenntnis von offensichtlichen Verstößen gegen diese gesetzlichen Bestimmungen, so werden diese als grober Verstoß lt. § 4 geahndet.
Diese Gastronomie-Geschäftsbedingungen gelten für alle Veranstaltungen ab dem 01.01.2007 in der Stadthalle Bad Blankenburg bzw. dem Geltungsbereich des Betrieb- und Gebäudeüberlassungsvertrages
in der jeweiligen aktuellen Fassung.
 
Bad Blankenburg, den 14.09.2006


Ansprechpartner

Geschäftsleitung/ Booking
Matthias Gropp
Tel.: 036741/ 56827-0
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