Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Information für den Ticketkäufer
sowie
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Kauf von Ticketsbei Kommissionsgeschäften
Wichtige Informationen für den TicketkäuferDie CTS EVENTIM AG & Co. KGaA (nachfolgend: „EVENTIM“) informiert den Käufer von Tickets (nachfolgend:„Kunde“) hiermit über Folgendes:
1. EVENTIM verkauft nur das Ticket (Eintrittskarte) für die Veranstaltung. EVENTIM ist nicht selbst Veranstalter der Veranstaltung, für die das Ticket gilt. Die Veranstaltung wird durch den Veranstalter durchgeführt. Der Veranstalter ist Aussteller der Tickets. EVENTIM hat lediglich übernommen, die Tickets als Kommissionär für den Veranstalter zu vertreiben. Stationäre Vorverkaufsstellen, bei denen die Tickets erworben werden, treten in diesem Fall als Agentur im Namen von EVENTIM auf.
2. Zwischen EVENTIM und dem Kunden kommt deshalb nur ein Kaufvertrag über das Ticket zustande. Das bedeutet, dass EVENTIM dem Kunden nur die Lieferung des Tickets gegen Zahlung des Ticketpreises schuldet. Die Veranstaltungen, für die diese Tickets gelten, werden nicht von EVENTIM durchgeführt, sondern von demjenigen, der in den Veranstaltungsankündigungen (Plakate, Anzeigen etc.) und auf dem Ticket als Veranstalter genannt wird.
3. Mit dem Kauf des Tickets erwirbt der Kunde ein Recht gegen den Veranstalter. EVENTIM haftet dem Kunden deshalb insbesondere nicht für die erfolgreiche oder mängelfreie Durchführung der jeweiligen Veranstaltung. EVENTIM haftet dem Kunden oder dem Ticketinhaber deshalb auch nicht für die Leistungsfähigkeit des Veranstalters. Insoweit können Ansprüche des Kunden nur gegen den jeweiligen Veranstalter geltend gemacht werden. Für die Durchführung der Veranstaltung durch den jeweiligen Veranstalter gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Veranstalters. Ein Verkauf von Tickets durch EVENTIM als Kommissionärin des jeweiligen Veranstalters erfolgt in unseren Agenturen
ausschließlich auf Basis der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der EVENTIM.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Kauf von Tickets
bei Kommissionsgeschäften
§1 (Geltungsbereich)
Für sämtliche Verträge zwischen dem Kunden und der CTS EVENTIM AG & Co. KGaA (nachfolgend: „EVENTIM“ oder „wir“) über den Kauf von Tickets, die wir als Kommissionärin für den jeweiligen Veranstalter liefern, gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie werden nicht angewendet.
§2 (Vertragsabschluss)
Mit Übergabe der Tickets an den Kunden kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und EVENTIM zustande. Dieser Vertrag ist ein Kaufvertrag über
das jeweilige Ticket. EVENTIM verspricht nicht, selbst die Veranstaltung durchzuführen.
§3 (Preisbestandteile und Zahlungsmodalitäten)
1. Die Preise für Tickets können die aufgedruckten Kartenpreise übersteigen. Der Kunde kann mit den von der jeweiligen Agentur akzeptierten Zahlungsmitteln (i.d. R. Barzahlung, Kreditkarte und EC-Cash) zahlen. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist im Preis enthalten. Der Gesamtpreis der Bestellung inklusive aller Gebühren ist nach Vertragsabschluss sofort zur Zahlung fällig.
2. Eine Aufrechnung des Kunden gegen Zahlungsansprüche von EVENTIM ist nur zulässig mit rechtskräftig festgestellten oder anerkannten Gegenforderungen. Entsprechendes gilt für die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten, sofern der Kunde Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist. Ist der Kunde kein Unternehmer, so kann er ein Zurückbehaltungsrecht nur auf Ansprüche stützen, die auf demselben Vertragsverhältnis wiedie Ansprüche von EVENTIM beruhen.
§4 (Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse)
1. Soweit nicht ausdrücklich anders ausgewiesen, verkauft EVENTIM Tickets für Veranstaltungen, die nicht von EVENTIM, sondern von Dritten veranstaltet werden. In diesem Fall haftet EVENTIM dem Kunden nicht für die erfolgreiche und/oder mängelfreie Durchführung der Veranstaltung. Ansprüche des Kunden bestehen insoweit nur im Verhältnis zum Veranstalter, nicht gegenüber EVENTIM. Der Name des jeweiligen Veranstalters wird dem Kunden auf Wunsch vor Vertragsschluss von der jeweiligen Agentur mitgeteilt und ist in der Regel auf dem Ticket aufgedruckt. Die Ansprüche des Kunden gegen den Veranstalter aus einer nicht erfolgreichen oder mangelhaften Durchführung einer Veranstaltung ergeben sich aus dem Ticket, etwaigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Veranstalters und den gesetzlichen Vorschriften. Der Ausschluss der Haftung von EVENTIM nach diesem Absatz 1 gilt nicht, wenn EVENTIM es unterlässt, den Kunden über den
Namen des Veranstalters zu unterrichten. Der Kunde wird hiermit darauf hingewiesen, dass bei der Teilnahme an einer Veranstaltung etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des jeweiligen Veranstalters einzuhalten sind.
2. Hinsichtlich der Ansprüche des Kunden wegen nicht erfolgreicher und/oder mangelhafter Durchführung der Veranstaltung gilt Abs. 1; derartige Ansprüche richten sich nur gegen den Veranstalter. Für die Haftung von EVENTIM aus dem Kaufvertrag über die Tickets mit dem Kunden (Käufer des Tickets) gilt im übrigen folgendes:
a) EVENTIM haftet in jedem Fall unbeschränkt nach dem Produkthaftungsgesetz – sofern das Produkthaftungsgesetz anwendbar ist –, für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Haftung für Schäden aus der Verletzung einer Garantie ist unbeschränkt, sofern und soweit EVENTIM eine Garantie abgegeben hat und diese Garantie verletzt wird.
b) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), die nur auf einfacher Fahrlässigkeit beruht und die nicht zu einer
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit führen, haftet EVENTIM beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens. Wesentliche Vertragspflichten sind alle Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Kunde regelmäßig vertraut und auch vertrauen darf.
c) Außer in den in den Absätzen a) und b) genannten Fällen haftet die EVENTIM nicht für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden.
d) Soweit die Haftung der EVENTIM nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der EVENTIM für ihre gesetzlichen Vertreter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen sowie die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von EVENTIM.
§5 (Verjährung)
Ist der Kunde eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsabschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (Unternehmer i.S.v. § 14 BGB), so verjähren Ansprüche des Kunden gegen EVENTIM innerhalb eines Jahres ab Übergabe des Tickets.
§6 (Schlussklauseln)
1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss unter Ausschluss des deutschen Kollisionsrechts sowie des UN-Kaufrechts. Unabhängig von der vorstehenden Regelung zur Rechtswahl können sich Verbraucher, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, jedoch stets auf den Schutz der Bestimmungen berufen, von denen nach dem Recht des Staates, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf; dies gilt nicht, soweit ein Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen geschlossen wird, nach dem die dem Verbraucher geschuldeten Dienstleistungen ausschließlich im Inland erbracht werden müssen.
2. Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Bremen, sofern der Kunde eine natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaft, die bei Vertragsabschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (Unternehmer i.S.v. § 14 BGB).
3. Ist der Kunde Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist – unter Ausschluss der Schiedsgerichtsbarkeit – ausschließlicher (auch internationaler) Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten Bremen. Dies gilt im Falle von grenzüberschreitenden Verträgen auch für Nichtkaufleute, wenn der Kunde, der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit EVENTIM seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt. Entsprechendes gilt, wenn der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort des Kunden, der Nichtkaufmann ist, zum Zeitpunkt der Klagerhebung der EVENTIM nicht bekannt ist.
Stand: 2/2024